Ab 13. Oktober 2025 ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Badner Wand rechtskräftig!
Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadt Baden-Baden akzeptieren das Urteil und verzichten auf Berufung gegen die Aufhebung der ganzjährigen Sperrung.
Es darf also rein rechtlich gesehen wieder geklettert werden.
Wichtig: das Klettern ist jedoch nur in der Zeit vom 1. August bis 14. Januar erlaubt.
Außerhalb dieses Zeitfensters wird die ganze Badner Wand wegen Vogelschutz gesperrt sein – bitte beachtet dies!
Wie geht es weiter?
Der AKN und der DAV Landesverband werden so bald wie möglich mit den Behörden darüber sprechen, wie es – verhältnismäßig und im Sinne des Naturschutzes- weitergehen wird.
Warnung:
- Es gibt aktuell noch keine Haken – Standplätze und Abseilhaken fehlen ebenfalls noch. Wer hier aktuell klettern will, ist somit zwingend selbstverantwortlich unterwegs und muss wissen, was sie/er tut sowie gute Ortskenntnisse besitzen.
- Die Stümpfe der abgeflexten Haken stecken noch in der Wand und stehen scharfkantig hervor – es besteht somit ein erhöhtes Verletzungsrisiko.
- Es befinden sich Kameras in der Wand und am Wandfuß, welche zum (Vogel-) Monitoring angebracht worden sind.
- Die Frage des Zustiegspfads, um von unten zur Wand zu gelangen, ist derzeit noch ungeklärt und bedarf einer weiteren Abstimmung.
- Die Felsenbrücke ist nicht derzeit nicht vorhanden, somit ist der Zustieg von oben / Ausstieg nach oben deutlich erschwert.
Weiter fordern wir euch dringend auf, von unabgesprochenen und überstürzten Einbohraktionen unbedingt abzusehen!
Wir informieren, sobald es hierzu neue Entwicklungen gibt!