Ab 13. Oktober 2025 ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Badner Wand rechtskräftig!

Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadt Baden-Baden akzeptieren das Urteil und verzichten auf Berufung gegen die Aufhebung der ganzjährigen Sperrung. 

Es darf also rein rechtlich gesehen wieder geklettert werden.

Wichtig: das Klettern ist jedoch nur in der Zeit vom 1. August bis 14. Januar erlaubt
Außerhalb dieses Zeitfensters wird die ganze Badner Wand wegen Vogelschutz gesperrt sein – bitte beachtet dies!

Wie geht es weiter? 
Der AKN und der DAV Landesverband werden so bald wie möglich mit den Behörden darüber sprechen, wie es – verhältnismäßig und im Sinne des Naturschutzes- weitergehen wird. 

Warnung:

  • Es gibt aktuell noch keine Haken – Standplätze und Abseilhaken fehlen ebenfalls noch. Wer hier aktuell klettern will, ist somit zwingend selbstverantwortlich unterwegs und muss wissen, was sie/er tut sowie gute Ortskenntnisse besitzen.
  • Die Stümpfe der abgeflexten Haken stecken noch in der Wand und stehen scharfkantig hervor – es besteht somit ein erhöhtes Verletzungsrisiko.
  • Es befinden sich Kameras in der Wand und am Wandfuß, welche zum (Vogel-) Monitoring angebracht worden sind.
  • Die Frage des Zustiegspfads, um von unten zur Wand zu gelangen, ist derzeit noch ungeklärt und bedarf einer weiteren Abstimmung.
  • Die Felsenbrücke ist nicht derzeit nicht vorhanden, somit ist der Zustieg von oben / Ausstieg nach oben deutlich erschwert.

Weiter fordern wir euch dringend auf, von unabgesprochenen und überstürzten Einbohraktionen unbedingt abzusehen!

Wir informieren, sobald es hierzu neue Entwicklungen gibt!

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